| Studenten verdienen gleiches Gehalt wie andere Aushilfen |
| Studenten dürfen bei
Jobs während der Semesterferien nicht schlechter bezahlt werden als
andere Aushilfen. Werden sie schlechter gestellt, verstößt das
gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Ein Architekturstudent jobbte im Volkswagen-Werk und klagte anschließend den tariflichen Stundenlohn vor Gericht ein. Für seine Arbeit hatte der Student und Familienvater pro Stunde 23 Mark statt den tariflich geregelten 27,90 Mark erhalten. Dagegen hatte Volkswagen nach Feststellung des Gerichts allen nicht-studentischen und ebenfalls nicht tarifgebundenen Mitarbeitern sämtliche tarifliche Leistungen gewährt. Es verletze den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn einzelne Arbeitnehmer gegenüber anderen "in vergleichbarer Lage sachfremd schlechter" gestellt würden, befand das Arbeitsgericht. Arbeitsgericht Kassel, 6 Ca 594/97 |