Arbeitskampf
- keine offensichtlich ungeeigneten oder unverhältnismäßigen
Maßnahmen!
Grundsätzlich verhält
es sich so, dass ein gewerkschaftlich geführter Streik eine Verletzung
des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist. Hieraus
ergibt sich ein Schadensersatzanspruch des betroffenen Arbeitgebers, wenn
die Organe der Gewerkschaft ein Verschulden trifft. Gleichzeitig ist aber