| Freiwillige Jubiläumsleistungen - Rückstellung? |
| Zur wirksamen Bildung einer
steuerlichen Rückstellung für Jubiläumsleistungen ist es
nicht erforderlich, daß sich der Arbeitgeber rechtsverbindlich, unwiderruflich
und vorbehaltlos zu der Leistung verpflichtet hat.
BFH, 18.1.2007 - Az: IV R 42/04 |