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Vertragsstrafe von der Steuer absetzen?
Ein Arbeitnehmer, der aufgrund seines vorzeitigen Ausscheidens die Kosten für eine arbeitgeberseitig finanzierte Ausbildung gemäß einer arbeitsvertraglichen Regelung ganz oder teilweise zurückzahlen muß, kann diese Aufwendungen steuerlich absetzen.

BFH, 22.6.2006 - Az: VI R 5/03