| Vertragsstrafe von der Steuer absetzen? |
| Ein Arbeitnehmer, der aufgrund
seines vorzeitigen Ausscheidens die Kosten für eine arbeitgeberseitig
finanzierte Ausbildung gemäß einer arbeitsvertraglichen Regelung
ganz oder teilweise zurückzahlen muß, kann diese Aufwendungen
steuerlich absetzen.
BFH, 22.6.2006 - Az: VI R 5/03 |