| Nutzungsverbot für Dienstwagen - keine Versteuerung |
| Verbietet der Arbeitgeber,
einen Dienstwagen privat zu nutzen und wird dieses Verbot nicht nur zum
Schein ausgesprochen, so kann die Versteuerung nach der Ein-Prozent-Methode
unterbleiben. Das Verbot reicht aus, um den Anscheinsbeweis zu erschüttern.
BFH, 7.11.2006 - Az: VI R 19/05 |