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Nutzungsverbot für Dienstwagen - keine Versteuerung
Verbietet der Arbeitgeber, einen Dienstwagen privat zu nutzen und wird dieses Verbot nicht nur zum Schein ausgesprochen, so kann die Versteuerung nach der Ein-Prozent-Methode unterbleiben. Das Verbot reicht aus, um den Anscheinsbeweis zu erschüttern.

BFH, 7.11.2006 - Az: VI R 19/05