![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Arbeitgeber muß nicht über Steuern auf Abfindung informierenEin Unternehmen ist nicht
verpflichtet, Mitarbeiter über die auf eine Abfindung anfallenden
Steuern zu informieren. Daher muß er auch keinen Schadenersatz leisten,
wenn keine Angaben gemacht wurden.
|