| Geldwerter Vorteil, wenn Arbeitgeberwohnung zu billig ist |
| Wird einem Mitarbeiter
vom Arbeitgeber eine Wohnung vermietet, wobei die Miete sich innerhalb
der Preisspanne des Mietspiegels befindet, so liegt kein geldwerter Vorteil
vor. Liegt der Mietzins jedoch unterhalb der örtlichen Vergleichsmiete,
so ist die Differenz ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Bindend
für das Finanzamt bei der Beurteilung der ortsüblichen Miete
ist ein bestehender Mietspiegel.
BFH, 17.8.2005 - Az: IX R 10/05 |