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Geldwerter Vorteil, wenn Arbeitgeberwohnung zu billig ist
Wird einem Mitarbeiter vom Arbeitgeber eine Wohnung vermietet, wobei die Miete sich innerhalb der Preisspanne des Mietspiegels befindet, so liegt kein geldwerter Vorteil vor. Liegt der Mietzins jedoch unterhalb der örtlichen Vergleichsmiete, so ist die Differenz ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Bindend für das Finanzamt bei der Beurteilung der ortsüblichen Miete ist ein bestehender Mietspiegel.

BFH, 17.8.2005 - Az: IX R 10/05