| Dienstwagen verbilligt erworben – Einkommensteuerpflicht! |
| Wird ein gebrauchter Dienstwagen
vom Arbeitgeber unter Verkehrswert erworben, so unterliegt die Differenz
der Einkommenssteuer. Der Verkehrswert kann mittels Schwacke-Liste oder
Sachverständigengutachten ermittelt werden.
BFH, 17.6.2005 – Az: VI R 84/04 |