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Dienstwagen verbilligt erworben – Einkommensteuerpflicht!
Wird ein gebrauchter Dienstwagen vom Arbeitgeber unter Verkehrswert erworben, so unterliegt die Differenz der Einkommenssteuer. Der Verkehrswert kann mittels Schwacke-Liste oder Sachverständigengutachten ermittelt werden.

BFH, 17.6.2005 – Az: VI R 84/04