|
ANWALTONLINE
| >> |
URTEILE
| >> |
STEUERLICHES
|
Führerschein nur für die Arbeit – nicht absetzbar!
Die Führerscheinkosten können auch dann nicht steuerlich geltend gemacht werden, wenn dieser nur gemacht wird, um eine bestimmte Arbeitsstelle zu bekommen.
BFH, 15.2.2005 – Az: VI B 188/04