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Computertisch als Werbungskosten
Auch bei lediglich teilweiser beruflicher Nutzung sind die Kosten eines Computertisches vollständig steuerlich absetzbar, da es sich um ein eigenständiges Wirtschaftsgut handelt, welches unabhängig von der Nutzung des Computers verwendet werden kann. Die Anschaffung kann daher den Werbungskosten zugerechnet werden.

FG Rheinland-Pfalz - Az.: 6 K 2184/02