| Computertisch als Werbungskosten |
| Auch bei lediglich teilweiser
beruflicher Nutzung sind die Kosten eines Computertisches vollständig
steuerlich absetzbar, da es sich um ein eigenständiges Wirtschaftsgut
handelt, welches unabhängig von der Nutzung des Computers verwendet
werden kann. Die Anschaffung kann daher den Werbungskosten zugerechnet
werden.
FG Rheinland-Pfalz - Az.: 6 K 2184/02 |