| Aufstockung eines 325-Euro-Jobs - Steuerfalle |
| Wird innerhalb eines Kalenderjahres
ein Wechsel von einem steuerfreien 325-EURO Job zu einem Beschäftigungsverhältnis
mit Lohnsteuerkarte gewechselt, so kann die Freistellungsbescheinigung
widerrufen werden.
Die Einnahmen aus dem 325-EURO Job werden also nachträglich steuerpflichtig. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Im zugrunde liegenden Fall erhöhte eine Arbeitnehmerin im November Ihre Stundenzahl zu einer Halbtagsstelle. Die Voraussetzungen für eine weitere steuerfreie Lohnzahlung waren nicht mehr vorhanden (Stundenzahl, Verdienst). Es war daher notwendig, eine Lohnsteuerkarte vorzulegen. Die 325-EURO-Beschäftigung wurde nachversteuert. BFH - AZ: VI B 1/02 Anmerkung AnwaltOnline:
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