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Aufstockung eines 325-Euro-Jobs - Steuerfalle
Wird innerhalb eines Kalenderjahres ein Wechsel von einem steuerfreien 325-EURO Job zu einem Beschäftigungsverhältnis mit Lohnsteuerkarte gewechselt, so kann die Freistellungsbescheinigung widerrufen werden.
Die Einnahmen aus dem 325-EURO Job werden also nachträglich steuerpflichtig. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im zugrunde liegenden Fall erhöhte eine Arbeitnehmerin im November Ihre Stundenzahl zu einer Halbtagsstelle. Die Voraussetzungen für eine weitere steuerfreie Lohnzahlung waren nicht mehr vorhanden (Stundenzahl, Verdienst). Es war daher notwendig, eine Lohnsteuerkarte vorzulegen. Die 325-EURO-Beschäftigung wurde nachversteuert.

BFH - AZ: VI B 1/02

Anmerkung AnwaltOnline:
Konsequenterweise sollte man einen entsprechenden Wechsel am Anfang eines Kalenderjahres vornehmen.