| Steuervorteil für Arbeitszimmer |
| Bis zu 2400 Mark Aufwendungen
für den Heimarbeitsplatz dürfen Arbeitnehmer geltend machen,
wenn sie nach Betriebsschluß ihre Tätigkeit zu Hause fortsetzen.
Damit entschied das Gericht gegen die Finanzverwaltungen, die den Heimarbeitsplatz nicht anerkennen, wenn einer im Betrieb vorhanden ist. Finanzgericht Köln, 8K 5063/97 |