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Verspätete Lohnnachzahlung - Arbeitgeber muß für höhere Steuern aufkommen
Bekommt ein Arbeitnehmer die Lohnnachzahlungen verspätet, besteht gegebenenfalls Anspruch auf Ausgleich für eine höhere Steuerlast. Diese muß der Arbeitgeber tragen, wenn er schuldhaft nicht rechtzeitig gezahlt hat.
Es muß allerdings geprüft werden, ob der Angestellte den Schaden rechtzeitig geltend gemacht hat.

Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 633/96