| Verspätete Lohnnachzahlung - Arbeitgeber muß für höhere Steuern aufkommen |
| Bekommt ein Arbeitnehmer
die Lohnnachzahlungen verspätet, besteht gegebenenfalls Anspruch auf
Ausgleich für eine höhere Steuerlast. Diese muß der Arbeitgeber
tragen, wenn er schuldhaft nicht rechtzeitig gezahlt hat.
Es muß allerdings geprüft werden, ob der Angestellte den Schaden rechtzeitig geltend gemacht hat. Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 633/96 |