Betriebsbedingte Änderungskündigung und die Sozialauswahl

Arbeitsrecht

Im Rahmen der Sozialauswahl ist eine um drei Jahre längere Betriebszugehörigkeit nicht geeignet, drei Unterhaltspflichten aufzuwiegen, wenn der Unterhaltsverpflichtete seinerseits eine Betriebszugehörigkeit von immerhin sechs Jahren aufzuweisen hat.


BAG, 29.01.2015 - Az: 2 AZR 164/14

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danke ich muss nun auf den abgeschlossenen Mietvertrag abwarten wie der abgefasst ist

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