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Betriebsbedingte Änderungskündigung und die Sozialauswahl
Arbeitsrecht
Im Rahmen der Sozialauswahl ist eine um drei Jahre längere Betriebszugehörigkeit nicht geeignet, drei Unterhaltspflichten aufzuwiegen, wenn der Unterhaltsverpflichtete seinerseits eine Betriebszugehörigkeit von immerhin sechs Jahren aufzuweisen hat.
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danke ich muss nun auf den abgeschlossenen Mietvertrag abwarten wie der abgefasst ist
Rolf Schwegler, Hilzingen
Ich bin sehr zufrieden mit der Antwort, meines Anliegens!!! Auf meine Fragen u. weiterer Anfragen auf die Sachlage/verhalt bin ich ausführlich ...
Andrea Besler, Ludwigsburg