| Sozialplanabfindung nach Alter gestaffelt |
| Im vorliegenden Fall enthielt
ein Sozialplan eine Regelung, nach der Arbeitnehmer, die älter als
58 Jahre waren, eine erheblich niedrigere Abfindung als jüngere Arbeitnehmer
erhalten sollten. Das Gericht konnte in der Regelung weder einen Verstoß
gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Antidiskriminierungsgesetz
erkennen, da es durchaus sachgerecht ist, wenn der Umstand, dass ältere
Arbeitnehmer aufgrund der nahenden Rente die Kündigungsnachteile besser
auffangen können als jüngere Arbeitnehmer, berücksichtigt
wird.
LAG Hannover, 13.7.2007 - Az: 16 Sa 274/07 |