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Gleichbehandlungsgrundsatz beim SozialplanDie Betriebsparteien können
den Anspruch auf eine Sozialplanabfindung im Falle einer vom Arbeitgeber
veranlassten Eigenkündigung des Arbeitnehmers an die Voraussetzung
knüpfen, dass dem Arbeitnehmer zuvor ein - unzumutbares - Arbeitsplatzangebot
gemacht wurde.
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