| Gleichbehandlungsgrundsatz beim Sozialplan |
| Die Betriebsparteien können
den Anspruch auf eine Sozialplanabfindung im Falle einer vom Arbeitgeber
veranlassten Eigenkündigung des Arbeitnehmers an die Voraussetzung
knüpfen, dass dem Arbeitnehmer zuvor ein - unzumutbares - Arbeitsplatzangebot
gemacht wurde.
BAG, 13.2.2007 - Az: 1 AZR 163/06 |