| Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen im öffentlichen Dienst |
| Bei einer betriebsbedingten
Kündigung eines im öffentlichen Dienst beschäftigten Angestellten
sind in die Sozialauswahl nach § 1 Abs 3 KSchG grundsätzlich
nur Angestellte derselben Vergütungsgruppe einzubeziehen.
BAG, 23.11.2004 – Az: 2 AZR 38/04 |