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Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen im öffentlichen Dienst
Bei einer betriebsbedingten Kündigung eines im öffentlichen Dienst beschäftigten Angestellten sind in die Sozialauswahl nach § 1 Abs 3 KSchG grundsätzlich nur Angestellte derselben Vergütungsgruppe einzubeziehen.

BAG, 23.11.2004 – Az: 2 AZR 38/04