| Auswahlfehler nur für Betroffene |
| Nur ein Arbeitnehmer, dessen
Arbeitsverhältnis ohne den Auswahlfehler nicht gekündigt worden
wäre, kann sich auf diesen Auswahlfehler bei der Auswahlrichtlinie
für die Sozialauswahl berufen.
LAG Berlin - Az: 6 Sa 591/04 |