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Auswahlfehler nur für Betroffene
Nur ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis ohne den Auswahlfehler nicht gekündigt worden wäre, kann sich auf diesen Auswahlfehler bei der Auswahlrichtlinie für die Sozialauswahl berufen.

LAG Berlin - Az: 6 Sa 591/04