Ein Chefarzt ist nicht
allein aufgrund seines Titels oder seiner medizinischen Verantwortung als
leitender Angestellter zu betrachten. Damit ein Chefarzt als leitender
Angestellter betrachtet werden kann, ist es erforderlich, dass der Chefarzt
nach der konkreten Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses
maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben
kann.