Ein Lkw-Fahrer haftet für
ein Bußgeld wegen Lenkzeitüberschreitung selbst. Er kann den
Arbeitgeber nicht belangen. Dies gilt auch für den Fall, dass der
Fahrer (angeblich) auf Weisung des Arbeitgebers handelte und bei Widerspruch
mit dem Verlust der Arbeit rechnen musste, da bei weisungswidrigem Einhalten
der Lenkzeiten nach der geltenden Rechtsprechung keine Kündigung zu
fürchten ist.