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Lenkzeitüberschreitung - Fahrer haftet!

Ein Lkw-Fahrer haftet für ein Bußgeld wegen Lenkzeitüberschreitung selbst. Er kann den Arbeitgeber nicht belangen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Fahrer (angeblich) auf Weisung des Arbeitgebers handelte und bei Widerspruch mit dem Verlust der Arbeit rechnen musste, da bei weisungswidrigem Einhalten der Lenkzeiten nach der geltenden Rechtsprechung keine Kündigung zu fürchten ist.
LAG Rheinland-Pfalz, 26.1.2010 - Az: 3 Sa 497/09
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