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Arbeitnehmer sind nicht weisungsfrei!

Personen, die sich aus Gefälligkeit um Projekte des Unternehmens kümmern oder solche, deren Tätigkeitszuschnitt der Tätigkeit eines faktischen Geschäftsführers entspricht und solche, die anstehende Entscheidungen selbst treffen und ihre Arbeitszeit selbst einteilen, sind keine Arbeitnehmer.
LAG München, 30.6.2009 - Az: 2 Sa 916/08
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