![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Wer leitender Angestellter sein will, muss dies nachweisen können!Sofern ein Arbeitnehmer
nicht darlegt, zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von
im Betrieb oder in einer Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern
berechtigt gewesen zu sein, gilt er nicht als leitender Angestellter. Es
|