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Berufsunfähigkeitsversicherung und KuraufenthaltEin Versicherungsnehmer
einer Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz ist auch dann
zur Angabe von Kuraufenthalten verpflichtet, wenn die entsprechende Frage
nach "Gesundheitsstörungen" auf dem Fragebogen des Versicherungsantrags
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