| Schmiergeld geht an den Arbeitgeber! |
| Hat ein Arbeitnehmer im
Arbeitsverhältnis Schmiergeld angenommen, so ist er verpflichtet,
dieses an den Arbeitgeber herauszugeben. Der Anspruch ergibt sich wegen
unerlaubter Eigengeschäftsführung sowie als Schadensersatzanspruch.
Es ist Arbeitnehmern verboten, im Geschäftsbereich des Arbeitgebers
von Kunden Schmiergelder entgegenzunehmen. Der Schadensersatzanspruch besteht
mindestens in der Höhe der empfangenen Gelder. Bei der Annahme von
Schmiergeldern spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Arbeitgeber
um die dem Arbeitnehmer zugeflossenen Beträge geschädigt ist.
LAG Hessen, 25.1.2008 - Az: 10 Sa 1195/06 |