|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |SONSTIGES|
Schmiergeld geht an den Arbeitgeber!
Hat ein Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis Schmiergeld angenommen, so ist er verpflichtet, dieses an den Arbeitgeber herauszugeben. Der Anspruch ergibt sich wegen unerlaubter Eigengeschäftsführung sowie als Schadensersatzanspruch. Es ist Arbeitnehmern verboten, im Geschäftsbereich des Arbeitgebers von Kunden Schmiergelder entgegenzunehmen. Der Schadensersatzanspruch besteht mindestens in der Höhe der empfangenen Gelder. Bei der Annahme von Schmiergeldern spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Arbeitgeber um die dem Arbeitnehmer zugeflossenen Beträge geschädigt ist.

LAG Hessen, 25.1.2008 - Az: 10 Sa 1195/06