| Private Darlehen gehen den Arbeitgeber nichts an! |
| Es besteht keine Verpflichtung
des Arbeitnehmers, seinen Arbeitgeber über private Zahlungsverpflichtungen
und mögliche Lohnabtretungen aufzuklären. Hierbei handelt es
sich um persönliche Angelegenheiten des Betroffenen. Ein anderes gilt
nur für den Fall, dass arbeitsvertraglich eine ausdrückliche
entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
ArbG Frankfurt/Main, 16.1.2008 - Az: 7 Ca 4387/07 |