|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |SONSTIGES|
Private Darlehen gehen den Arbeitgeber nichts an!
Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitnehmers, seinen Arbeitgeber über private Zahlungsverpflichtungen und mögliche Lohnabtretungen aufzuklären. Hierbei handelt es sich um persönliche Angelegenheiten des Betroffenen. Ein anderes gilt nur für den Fall, dass arbeitsvertraglich eine ausdrückliche entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.

ArbG Frankfurt/Main, 16.1.2008 - Az: 7 Ca 4387/07