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Chefarzt mit Personalverantwortung als leitender Angestellter?Erstreckt sich die Personalverantwortung
des Chefarztes einer Station lediglich auf einen Oberarzt und drei Assistenzärzte
eines Krankenhauses, das insgesamt rund 600 Arbeitnehmer beschäftigt,
so ist er kein leitender Angestellter. Diese Annahme gilt zumindest in
dem Fall, daß es sich bei dem auf der Station beschäftigten
ärztlichen Personal im Vergleich zu den anderen in der Klinik beschäftigten
Ärzten nicht um einen qualitativ bedeutsamen Kreis von Arbeitnehmern
handelt und sich die Station zudem weder in ihrer Größe noch
in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung von anderen Stationen wesentlich abhebt.
Auf die Bezeichnung der Tätigkeit im Dienstvertrag kommt es nicht an. |