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Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters - Rückzahlung von Honoraren1. Durch die Vereinbarung
und Behandlung des Rechtsverhältnisses als freie Mitarbeit wird beim
Dienstverpflichteten ein entsprechender Vertrauenstatbestand geschaffen.
Erweist sich die Zusammenarbeit später als Arbeitsverhältnis,
ist das Vertrauen des Arbeitnehmers grundsätzlich schützenswert.
2. Erhebt der Mitarbeiter
Klage und macht die Einordnung des Rechtsverhältnisses als Arbeitsverhältnis
geltend, muss er sich abschließend erklären, für welche
Zeit er von einem Arbeitsverhältnis ausgeht. Nur insoweit braucht
er mit einer Rückabwicklung zu rechnen. Mit der zwingend gebotenen
Festlegung ist der Verzicht auf eine Geltendmachung der Arbeitnehmereigenschaft
für weiter zurückliegende Zeiträume verbunden.
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