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Anrechnung von Wehrdienstzeiten auf BetriebszugehörigkeitNach dem Arbeitsplatzschutzgesetz
werden Zeiten des Wehrdienstes auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit
angerechnet. Daraus ergibt sich kein Anspruch auf Anwendung von Bestimmungen,
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