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Arbeitsfreistellung an muslimischen Feiertagen?Nach Ansicht des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) kann ein muslimischer Arbeitnehmer
aus der garantierten Freiheit der Religionsausübung (Art. 9 der Europäischen
Menschenrechtskonvention) keinen Anspruch auf Arbeitsfreistellung an islamischen
Feiertagen herleiten.
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