| Arbeitsfreistellung an muslimischen Feiertagen? |
| Nach Ansicht des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) kann ein muslimischer Arbeitnehmer
aus der garantierten Freiheit der Religionsausübung (Art. 9 der Europäischen
Menschenrechtskonvention) keinen Anspruch auf Arbeitsfreistellung an islamischen
Feiertagen herleiten.
EGMR (III.Sektion), 13.4.2006 - Az: 55170/00 |