| Schmiergeld muß herausgerückt werden |
| Hat ein Arbeitnehmer Schmiergelder
angenommen, so ist dieses Geld aus der Geschäftsbesorgung erlangt.
Auf die arbeitsvertragliche Stellung und die Berechtigung zum Vertragsabschluß
mit Dritten kommt es nicht an - der Arbeitgeber hat einen Anspruch auf
Herausgabe der Gelder.
LAG Hamm, 17.1.2007 - Az: 3 Sa 1084/06 |