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Schmiergeld muß herausgerückt werden
Hat ein Arbeitnehmer Schmiergelder angenommen, so ist dieses Geld aus der Geschäftsbesorgung erlangt. Auf die arbeitsvertragliche Stellung und die Berechtigung zum Vertragsabschluß mit Dritten kommt es nicht an - der Arbeitgeber hat einen Anspruch auf Herausgabe der Gelder.

LAG Hamm, 17.1.2007 - Az: 3 Sa 1084/06