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Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit

1. Es ist in aller Regel ermessensfehlerhaft, über einen Kündigungsschutzantrag hinsichtlich einer Kündigung und über einen darauf bezogenen Auflösungsantrag eher zu entscheiden, als über einen zeitlich vorgehenden Auflösungsantrag (Aufgabe von BAG 17. September 1987 - 2 AZR 2/87 - RzK I 11a Nr. 16 ).
2. Auflösungsanträge, die auf unterschiedliche Kündigungen bezogen sind, haben unterschiedliche Streitgegenstände.
BAG, 27.4.2006 - Az: 2 AZR 360/05
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