| Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit |
| 1. Es ist in aller Regel
ermessensfehlerhaft, über einen Kündigungsschutzantrag hinsichtlich
einer Kündigung und über einen darauf bezogenen Auflösungsantrag
eher zu entscheiden, als über einen zeitlich vorgehenden Auflösungsantrag
(Aufgabe von BAG 17. September 1987 - 2 AZR 2/87 - RzK I 11a Nr. 16 ).
2. Auflösungsanträge, die auf unterschiedliche Kündigungen bezogen sind, haben unterschiedliche Streitgegenstände. BAG, 27.4.2006 - Az: 2 AZR 360/05 |