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Stellenabbau wird nicht auf Zweckmässigkeit geprüft!
Ein Arbeitsgericht kann die Entscheidung zum Stellenabbau nicht auf Zweckmässigkeit hin überprüfen, geprüft werden kann lediglich, ob die Entscheidung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist.

LAG Rheinland-Pfalz, 2.10.2006 - Az: 1 Sa 673/05