| Stellenabbau wird nicht auf Zweckmässigkeit geprüft! |
| Ein Arbeitsgericht kann die Entscheidung zum Stellenabbau nicht auf Zweckmässigkeit hin überprüfen, geprüft werden kann lediglich, ob die Entscheidung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist.
LAG Rheinland-Pfalz, 2.10.2006 - Az: 1 Sa 673/05 |