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Abfindungsanspruch geht nicht immer auf Erben überStirbt ein gekündigter
Arbeitnehmer vor Ablauf der Kündigungsfrist, so geht der Abfindungsanspruch
nach dem eindeutigen Wortlaut des § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG nicht auf
den Erben über. Dies wäre erst mit Ablauf der Kündigungsfrist
der Fall.
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