| Abfindungsanspruch geht nicht immer auf Erben über |
| Stirbt ein gekündigter
Arbeitnehmer vor Ablauf der Kündigungsfrist, so geht der Abfindungsanspruch
nach dem eindeutigen Wortlaut des § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG nicht auf
den Erben über. Dies wäre erst mit Ablauf der Kündigungsfrist
der Fall.
ArbG Siegen, 9.6.2005 – Az: 1 Ca 843/05 |