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Abfindungsanspruch geht nicht immer auf Erben über

Stirbt ein gekündigter Arbeitnehmer vor Ablauf der Kündigungsfrist, so geht der Abfindungsanspruch nach dem eindeutigen Wortlaut des § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG nicht auf den Erben über. Dies wäre erst mit Ablauf der Kündigungsfrist der Fall.
ArbG Siegen, 9.6.2005 – Az: 1 Ca 843/05
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