| Arbeitnehmerbürgschaft unwirksam |
| Belastet eine durch Formularvertrag
erklärte Bankbürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten
des Arbeitgebers aus Materiallieferungen den Arbeitnehmer unzumutbar, so
ist die Bürgschaft unwirksam.
Übernimmt der Arbeitnehmer die Bürgschaft nur aus Angst vor einem Arbeitsplatzverlust und steht die Bürgschaftssumme in krassem Mißverhältnis zu den eigenen Einkünften oder den Vorteilen aus der Bürgschaft, so kann eine unzumutbare Belastung insbesondere anzunehmen sein. OLG Zweibrücken, 14.4.2005 – Az: 4 U 132/04 |