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GmbH-Geschäftsführers haftet nicht riskante Geschäfte

Tätigt ein GmbH-Geschäftsführer riskante Geschäfte, die zu Verlusten über mehrere Millionen führen, so besteht seitens der GmbH nicht ohne weiteres ein Schadensersatzanspruch. Eine Haftung wegen Managementfehlern kommt nur dann in Frage, wenn nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters agiert wurde. Das Eingehen von Risiken gehört zur unternehmerischen Tätigkeit, was immer mit der Gefahr einer Fehleinschätzung einhergeht.
LG Düsseldorf, 27.5.2005 - Az: 39 O 73/04
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