![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
GmbH-Geschäftsführer und existenzvernichtende Managementfehlera) Der zur persönlichen
Haftung des GmbH-Gesellschafters führende Haftungstatbestand des "existenzvernichtenden
Eingriffs" bezieht sich nicht auf Managementfehler bei dem Betrieb des
Gesellschaftsunternehmens, sondern setzt einen gezielten, betriebsfremden
Zwecken dienenden Eingriff des Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen
voraus.
b) Eine Durchgriffshaftung
des GmbH-Gesellschafters gegenüber sämtlichen Gläubigern
setzt einen Eingriff in den zu ihrer Befriedigung dienenden Haftungsfonds
der Gesellschaft voraus; der Entzug von Sicherungsgut eines einzelnen Gläubigers
genügt dafür nicht.
|