| GmbH-Geschäftsführer und existenzvernichtende Managementfehler |
| a) Der zur persönlichen
Haftung des GmbH-Gesellschafters führende Haftungstatbestand des "existenzvernichtenden
Eingriffs" bezieht sich nicht auf Managementfehler bei dem Betrieb des
Gesellschaftsunternehmens, sondern setzt einen gezielten, betriebsfremden
Zwecken dienenden Eingriff des Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen
voraus.
b) Eine Durchgriffshaftung des GmbH-Gesellschafters gegenüber sämtlichen Gläubigern setzt einen Eingriff in den zu ihrer Befriedigung dienenden Haftungsfonds der Gesellschaft voraus; der Entzug von Sicherungsgut eines einzelnen Gläubigers genügt dafür nicht. BGH, 13.12.2004 – Az: II ZR 256/02 |