| "UFO" ist eine Gewerkschaft |
| Die Unabhängige Flugbegleiter
Organisation (UFO) ist eine Gewerkschaft und deshalb zu Tarifabschlüssen
in der Lage. Sie erfüllt alle hierfür nach der Rechtsprechung
erforderlichen Voraussetzungen. Die Arbeitnehmervereinigung hat sich als
satzungsgemäße Aufgabe die Wahrnehmung der Interessen ihrer
Mitglieder gesetzt und ist willens, Tarifverträge abzuschließen.
Sie ist frei gebildet, gegnerfrei, auf überbetrieblicher Grundlage
organisiert, strukturell unabhängig und erkennt das geltende Tarifrecht
an. Obwohl es sich um eine relativ kleine Organisation handelt, ist sie
hinreichend mächtig, um Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben.
Bei ihr sind mindestens 32 % der ca. 20.000 Flugbegleiter organisiert.
Diese sind im Falle eines Streiks kurzfristig nur schwer ersetzbar.
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts wies daher wie bereits die Vorinstanzen einen Antrag der Gewerkschaft ver.di ab, mit dem diese die Feststellung begehrte, UFO sei keine Gewerkschaft. Ursprünglich hatte sich UFO lediglich zum Ziel gesetzt, den in den damaligen Gewerkschaften ÖTV und DAG organisierten Flugbegleitern eine gemeinsame Plattform zu geben. Im Jahr 1999 entschloss sie sich jedoch, künftig selbst als Gewerkschaft aufzutreten, und änderte ihre Satzung entsprechend. Seit dem Jahr 2000 hat UFO schon eine Reihe von Tarifverträgen abgeschlossen. BAG - Az: 1 ABR 51/03
Quelle: PM des BAG |