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Arbeitnehmer haftet nur beschränkt!
Einen Arbeitnehmer, der einen Schaden grob fahrlässig verursacht, trifft zwar grundsätzlich die volle Haftung, die Höhe seines Einkommens muß jedoch berücksichtigt werden.
Im zu entscheidenden Fall hatte der Betroffene bei einem Verkehrsunfall einen Schaden verursacht, der sein Monatsgehalt um das knapp 16 1/2 - fache überschritt. Nach Ansicht des Gerichts war es sachgerecht, den Betroffenen mit 2 Monatsgehältern am Schaden zu beteiligen.

LAG Frankfurt/Main – Az: 14 Sa 627/99