| Stelle erst intern ausschreiben? |
| Eine Neueinstellung kann
auch dann wirksam sein, wenn die Stelle nicht vorab intern ausgeschrieben
wurde. Dies setzt voraus, daß die gesetzliche Option zur vorläufigen
Einstellung des Bewerbers genutzt wurde und die interne Ausschreibung der
Stelle während des Zustimmungsverfahrens nachgeholt wird.
LAG Berlin – Az: 6 TaBV 609/03 |