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Abschluss eines Aufhebungsvertrages bei Erwerbsobliegenheit1. Der Abschluss eines
Aufhebungsvertrages stellt auch dann eine Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit
eines gegenüber einem minderjährigen Kind Unterhaltspflichtigen
dar, wenn dieser hiermit nur einer arbeitgeberseitigen Kündigung zuvorkommen
will.
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