| Austritt des Landes Berlin aus Arbeitgeberverband ist unwirksam |
| Der fristlos erklärte
Austritt des Landes Berlin aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband ist mangels
eines wichtigen Grundes unwirksam. Die damit nur mögliche fristgemäße
Kündigung hat zwar zur Folge, dass das Land den neuen Tarifabschluss
für Arbeiter im Öffentlichen Dienst übernehmen muss und
mit entsprechenden Mehrkosten belastet wird. Das Land hat aber nicht konkret
dargelegt, ob und inwieweit die Kosten der Tariferhöhung die Haushaltskonsolidierung
gefährden.
ArbG Berlin, 8.5.2003 - Az: 96 Ca 5296/03 |