|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |SONSTIGES|
Austritt des Landes Berlin aus Arbeitgeberverband ist unwirksam
Der fristlos erklärte Austritt des Landes Berlin aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband ist mangels eines wichtigen Grundes unwirksam. Die damit nur mögliche fristgemäße Kündigung hat zwar zur Folge, dass das Land den neuen Tarifabschluss für Arbeiter im Öffentlichen Dienst übernehmen muss und mit entsprechenden Mehrkosten belastet wird. Das Land hat aber nicht konkret dargelegt, ob und inwieweit die Kosten der Tariferhöhung die Haushaltskonsolidierung gefährden.

ArbG Berlin, 8.5.2003 - Az: 96 Ca 5296/03