| Rechtsanspruch auf Beförderung ? |
| In der freien Wirtschaft
besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Beförderung.
Im vorliegenden Fall hatte der Croupier einer Spielbank Auskunft gefordert, warum er nicht bei einer zurückliegenden Beförderung berücksichtigt worden ist. Es liegt jedoch allein beim Arbeitgeber, über etwaige Beförderungen zu entscheiden. Eine Berufung auf den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht möglich. Nur wenn eine definierte Laufbahn vertraglich festgehalten ist oder aber ein unternehmensinternes festes Beurteilungssystem existiert, ensteht ein Anspruch auf Beförderung oder auf Auskunft, warum diese unterblieben ist. ArbG Frankfurt - 5 Ca 9107/01 |