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Abschiebungskosten für illegal Beschäftigte
Abschiebungskosten für einen illegal beschäftigten Ausländer sind vom Arbeitgeber zu tragen - auch dann, wenn der Ausländer nur kurzzeitig als Aushilfe und ohne festes Entgelt beschäftigt wurden ist. Eine strenge Auslegung des Ausländergesetzes in diesem Punkt sei erforderlich, weil die effektive Bekämpfung der illegalen Beschäftigung voraussetzt, daß die Unternehmer wegen des Kostenrisikos von der unerlaubten Beschäftigung ausreisepflichtiger Ausländer abgehalten werden. Daher ist weder das Bestehen eines gültigen Arbeitsvertrages noch eine bestimmte Dauer der Beschäftigung Voraussetzung für die Haftung. Cchon bei bloßen Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten trifft den Arbeitgeber die volle Kostenhaftung.

Verwaltungsgericht Koblenz, 3 K 936/98