| Abschiebungskosten für illegal Beschäftigte |
| Abschiebungskosten für
einen illegal beschäftigten Ausländer sind vom Arbeitgeber zu
tragen - auch dann, wenn der Ausländer nur kurzzeitig als Aushilfe
und ohne festes Entgelt beschäftigt wurden ist. Eine strenge Auslegung
des Ausländergesetzes in diesem Punkt sei erforderlich, weil die effektive
Bekämpfung der illegalen Beschäftigung voraussetzt, daß
die Unternehmer wegen des Kostenrisikos von der unerlaubten Beschäftigung
ausreisepflichtiger Ausländer abgehalten werden. Daher ist weder das
Bestehen eines gültigen Arbeitsvertrages noch eine bestimmte Dauer
der Beschäftigung Voraussetzung für die Haftung. Cchon bei bloßen
Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten trifft den Arbeitgeber die volle
Kostenhaftung.
Verwaltungsgericht Koblenz, 3 K 936/98 |