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Pkw für Freiberufler - Anwendung der 1%-Regelung?Wird einem Freiberufler aufgrund seiner geschäftlichen
Verbindungen von einem Dritten ein PKW unentgeltlich zur Nutzung überlassen,
so muss der Freiberufler Betriebseinnahmen in Höhe der Leasingraten
ansetzen, wenn er den Pkw ausschließlich privat nutzt. Die Nutzungsmöglichkeit
des Pkw kann insoweit nicht nach der 1%-Regelung bewertet werden.
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