| Scheinselbständig - angestellt? |
| "Nebenberufliche Vertreter"
wurden jahrelang als Selbständige geführt und erhielten Provisionen.
Das Gericht stufte die Mitarbeiter rückwirkend als Angestellte ein,
da diese ihr Kundendienstbüro regelmäßig offenhalten mußten
und der Konzern die Anwesenheit kontrollierte sowie Werbebroschüren
vorgab. Daher waren Provisionen und Sozialbeiträge nachzuzahlen.
Bundesgerichtshof, VIII ZR 248/97 |