|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |SCHWANGERSCHAFT|
Verringerung der Wochenarbeitszeit für Mütter - rechtzeitig entscheiden!
Ein Unternehmen muß dann, wenn eine junge Mutter eine kürzere Arbeitszeit wünscht, spätestens einen Monat vor Arbeitsbeginn eine Entscheidung treffen. Bei Fristversäumnis gilt der Antrag der Mutter automatisch als genehmigt.

ArbG Frankfurt/Main, 5.7.2007 - Az: 1 Ga 114/07