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Kündigung wegen Schwangerschaft?

Im vorliegenden Fall hatte eine Arzthelferin eine künstliche Befruchtung geplant. Der Arbeitgeber befürchtete hieraus folgende Fehlzeiten und kündigte der Arzthelferin. Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot - die Kündigung ist daher unwirksam, so das ArbG Detmold. Vor dem LAG nahm der Arbeitgeber die Kündigung zurück.
LAG Hamm, 20.03.2007 - Az: 19 Sa 248/07
Vorinstanz ArbG Detmold - 3 Ca 1058/06
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