| Kündigung wegen Schwangerschaft? |
| Im vorliegenden Fall hatte
eine Arzthelferin eine künstliche Befruchtung geplant. Der Arbeitgeber
befürchtete hieraus folgende Fehlzeiten und kündigte der Arzthelferin.
Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot
- die Kündigung ist daher unwirksam, so das ArbG Detmold. Vor dem
LAG nahm der Arbeitgeber die Kündigung zurück.
LAG Hamm, 20.03.2007 - Az:
19 Sa 248/07
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