| Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - unbezahlter Sonderurlaub |
| 1. Für den Anspruch
der Arbeitnehmerin gegen den Arbeitgeber auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
kommt es nicht auf die tatsächliche Zahlung von Mutterschaftsgeld
durch die Krankenkasse, sondern das Bestehen des sozialrechtlichen Anspruchs
auf Mutterschaftsgeld an.
2. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld entfällt nicht für den gesamten Zeitraum der Schutzfristen, wenn das Arbeitsverhältnis bei Beginn der Schutzfrist des § 3 Abs 2 MuSchG wegen eines vereinbarten Sonderurlaubs unter Wegfall der Hauptleistungspflichten geruht hat. Vielmehr ist der Anspruch auf Mutterschaftsgeld nur bis zur vereinbarten Beendigung des unbezahlten Sonderurlaubs ausgeschlossen. BAG, 25.2.2004 – Az: 5 AZR 160/03 |