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Zuschuß des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld ist verfassungswidrig
Der Arbeitgeberzuschuß gem. § 14 I Mutterschutzgesetz verstößt gegen Artikel 12 I des Grundgesetzes. Eine verfassungsgemäße Regelung ist seitens des Gesetzgebers bis zum 31.12.2005 zu treffen. Die Regelung stellt eine unangemessene Beschränkung der Berufsfreiheit dar, weil das zu berücksichtigende Gleichbehandlungsgebot (Artikel 3 Grundgesetz) verletzt wird.

Bundesverfassungsgericht – Az: 1 BvR 302/96