| Zuschuß des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld ist verfassungswidrig |
| Der Arbeitgeberzuschuß
gem. § 14 I Mutterschutzgesetz verstößt gegen Artikel 12
I des Grundgesetzes. Eine verfassungsgemäße Regelung ist seitens
des Gesetzgebers bis zum 31.12.2005 zu treffen. Die Regelung stellt eine
unangemessene Beschränkung der Berufsfreiheit dar, weil das zu berücksichtigende
Gleichbehandlungsgebot (Artikel 3 Grundgesetz) verletzt wird.
Bundesverfassungsgericht – Az: 1 BvR 302/96 |