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Beschäftigungsverbot werdender Mütter bei arbeitsplatzbedingtem PsychostressIm vorliegenden Fall wurde
über die Zahlung von Mutterschutzlohn für die Zeit eines individuellen
Beschäftigungsverbotes (§§ 3 Abs. 1, 11 Abs. 1 MuschG) der
Schwangeren entschieden, da der Arbeitgeber die Rechtmässigkeit des
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